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Christof Neumann (skipper@2010.temporarily.de)
08.10.2009
Sehr geehrte Damen und Herren, mit großem Interesse habe ich die Informationen Ihrer Website gelesen. Eine spezielle Frage zu Seenotsignalmitteln auf Sportbooten (SKS) habe ich noch. Als Sportschütze habe ich bereits den Nachweis der Sachkunde erbracht und habe auch eine Waffenbesitzkarte. Kann ich nun Seenotsignalmittel erwerben und besitzen, oder muss ich erneut eine Sachkundeprüfung ablegen? Besten Dank und viele Grüße, Christof Neumann

Sie haben sicherlich eine Waffenbesitzkarte, das heißt: Für Sie gilt das Waffengesetz (welches übrigens auch bei Signalgebern Anwendung findet). Wenn eine Signalwaffe Kaliber 4 auf der Karte eingetragen ist, dürfen Sie auch die dazugehörige Munition erwerben. Andere pyrotechnische Seenotsignalmittel unterliegen dem Sprengstoffgesetz. Das bedeutet: Man darf, sofern man volljährig ist, alle Produkte der Klasse PT1 erwerben. (z.B.: Handfackeln, Rauchfackeln, Rauchsignale). Ausgenommen sind Fallschirmsignalraketen, welche der Klasse PT2 angehören. Dafür braucht man die Sachkunde nach dem Sprengstoff-Gesetz, den sogenannten "Pyroschein".
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Rolf Niebel (rolfniebel@web.de)
25.01.2006
Guten Tag, ich möchte für meine Segeltörn auf der Nordsee / dem Englischen Kanal meiner Crew und mir natürlich gute Sicherheit bieten und die Gebote der guten Seemannschaft auf jeden Fall einhalten. Meine Frage hinsichtlich Rettungswesten: Kann ich bedenkenlos anstelle von aufblasbaren Westen der Norm 150 N auch Feststoffwesten wie diese z.B. unter www.toplicht.de (siehe unten) angeboten werden, nutzen oder ist hierbei außer mit eingeschränketem Tragekomfort mit Sicherheitsnachteilen zu rechnen? - sihe www.toplicht.de unter Rettungsweste SEE-BG Eine einfache Rettungsweste mit Zulassung durch die See-Berufsgenossenschaft. Ausgerüstet mit Signalpfeife, Reflexstreifen und Notlicht (Dauerlicht mit Lithiumbatterie, gemäß SOLAS für 8 Stunden Brenndauer). Typ: ILY-110, für Erwachsene, Abmessungen: 650 x 300 x 110 mm , Gewicht ca. 600 g

Grundsätzlich handelt es sich bei dieser Art von SOLAS Rettungsweste um eine Weste die gar nicht zum dauergebrauch gedacht ist. Feststoff-SOLAS Rettungswesten werden an Bord von Ausrüstungspflichtigen Schiffen in Kisten oder Schränken gelagert und nur im Seenotfall angelegt. Das tragen dieser Westen über eine längere Zeitt ist mehr als unbequem. Auch sind diese Westen nicht mit einem Harness-System zur Sicherung an Deck und im Cockpit ausgerüstet. Rettungswesten auf Sportbooten machen nur Sinn, wenn sie auf See auch getragen werden. Für das von Ihnen ausgesuchte Revier empfehlen wir Rettungswesten der 275 Newton Klasse nach EN 399. Über die Sicherheit der verschiedenen SOLAS- Rettungswesten können wir keine verbindliche Aussage treffen, die Unterschiede sind dort aber sehr groß.
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Helmut von der Heyde (vdhconsult@aol.com)
23.01.2006
Wo finde ich die exakten Vorschriften, welche Rettungsmittel auf einem Motorsportboot (10 m) mitgeführt werden müssen (Deutsche Flagge, Liegeplatz franz. Atlantikküste)?

Diese Frage können wir als FSR nicht beantworten. Grundsätzlich sind die Sorgfaltsregeln für Wassersportler, die unter dem Titel "Sicherheit im See- und Küstenbereich" vom Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie herausgegeben werden, für die Ausrüstung verbindlich. Bei einem Liegeplatz im Ausland können aber ggf. auch zusätzliche Nationale Bestimmungen greifen. Eventuell kann der ADAC eine verbindliche Auskunft erteilen.
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Roman Stenzel (stenzelr@arcor.de)
15.12.2005
Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mir bitte Informationen über die Lebensdauer von ohnmachtsicheren Rettungswesten (Feststoffweste)geben. Wann sollte man diese Westen aus Sicherheitsgründen austauschen? Vielen Dank für ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Roman Stenzel

Sehr geehrter Herr Stenzel,

grundsätzlich gilt bei Feststoffwesten, dass der Schaum über die Jahre durch Komprimierung an Auftrieb verliert. Somit kann die Feststoffweste auch ihre Fähigkeit verlieren, Sie in die ohnmachtssichere Lage zu bringen (100N Kategorie)!

Bei SOLAS-Feststoffwesten ist zu beachten, dass die zugehörigen Lampen alle fünf Jahre gewartet werden sollten.

Eine allgemeingültige Regelung bezüglich der Wartung von Feststoffwesten gibt es bisher noch nicht; zufällig arbeiten wir aber gerade an einem Merkblatt, das wir in Kürze veröffentlichen werden. Darin begrenzen wir die Lebenszeit von Wassersportwesten aus oben genanntem Grund auf 10 Jahre.
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Wolf-D. Reichelt, Yachtschule Nautico (info@nautico.de)
30.09.2005
Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie wissen, wurden mittlerweile die Prüfungsfragen und -antworten für die neue Sachkundeprüfung für Seenotsignalmittel herausgegeben. Hat es seitens der Autoren der Prüfungsinhalte, Fragen und Antworten keinen Kontakt mit Ihrem Fachverband gegeben? Vor dem Hintergrund der Überbetonung des Waffenrechts (Frage: Welches ist das typische Merkmal eines Revolversystems?) und des Fehlens von Kenntnissen über die Handfackel, rot (rotes Magnesiumfeuer)frage ich mich, ob da nicht Ihre Fachberatung gefehlt hat. Gleichzeitig frage ich bei Ihnen an, ob es eine Statistik über den Anteil der verkauften Seenotsignalpistole Kaliber 4 (26,5 mm Patronenlager) im Verhältnis zu anderen pyrotechnischen Seenotsignalen gibt. Freundliche Grüße Wolf-D. Reichelt Yachtschule Nautico Essen-Baldeneysee 0201-848020

Bedingt durch den Umfang der Thematik / Antworten wurde dieser Gästebucheintrag direkt von der Firma Comet Pyrotechnik-Apparatebau mit Herrn Reichelt besprochen.
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Borkowski ()
14.07.2005
Eine mit CE-Kennzeichnung versehene Rettungsweste soll eine bewußtlose Person in eine stabile Rückenposition drehen. Vor einiger Zeit habe ich eine Feststoffweste gekauft und diese wurde von mehreren Personen ausprobiert. Wir haben uns "bewußtlos" in Bauchlage gebracht, um das Drehverhalten zutesten. Leider wurde bei KEINEM die stabile Rückenlage erreicht, obwohl wir nur Badebekleidung trugen und die Gewichtsklasse eingehalten wurde. Meine Fragen: 1. Wie lauten die Prüfkriterien für eine CE-Kennzeichnung? 2. Wurde das Kennzeichen zu recht vergeben? MfG Borkowski

Hallo, Herr Borkowski! Ein CE-Kennzeichen bedeutet nicht, dass die Rettungsweste in der Lage ist, eine bewusstlose Person in eine stabile Rückenlage zu drehen. Die CE-Kennzeichnung ist eine reine Konformitätserklärung und zeigt lediglich an, dass dieses Produkt einer europäischen Richtlinie entspricht. CE-Kennzeichen sind somit nicht nur auf Rettungswesten, sondern auf einer Vielzahl verschiedenster technischer Produkte zu finden. Aussagegekräftig und entscheidend für die Parameter einer Rettungsweste ist die Klassifizierung der Rettungsweste nach einer Europäischen Norm (EN). Bei diesen Normen wird zwischen Schwimmhilfen und Rettungswesten unterschieden. Die "Klasse 50 Newton E 393" beispielsweise beschreibt eine Schwimmhilfe. Rettungswesten sind in "Klasse 100 Newton EN 395", "Klasse 150 Newton EN 396" und "Klasse 275 Newton EN 399" eingeteilt, wobei die Newton-Zahl die Auftriebskraft beschreibt, mit der die Rettungsweste im Wasser den Träger nach oben drückt. Zu finden ist die Kennzeichnung, welcher Norm das jeweilige Produkt entspricht, an der Rettungsweste sowie mit Piktogrammen bebildert auf jeder Verkaufsverpackung solch einer Rettungsweste. Schwimmhilfen sind z.B. nicht in der Lage einen bewusstlosen Körper in eine stabile Rückenlage zu drehen. Generell kann man davon ausgehen: Je höher die Auftriebskraft, desto leichter wird der Körper gedreht. Da die Prüfkriterien sehr umfangreich sind, würde eine Beantwortung, ohne zu wissen, um welches Produkt es sich bei ihnen handelt, den Rahmen sprengen. Details zu Rettungswesten inklusive der Anforderungen, für die sie geeignet sind, sind auf dieser Site unter dem Menüpunkt "Produkte" zu finden.
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Jörg-H. Jacobs (info@j-h-jacobs.de)
08.06.2005
Gratuliere, endlich einmal eine Seite, die informativ und wirklich brauchbar ist. Ohne jede Selbstbeweihräucherung und verspieltem Schnickschnack. Die Seite ist für Profis und Einsteiger eine wahre Fundgrube. So stelle ich mir eine Homepage vor, mit der man arbeiten kann. Vielen Dank. MfG Jörg Jacobs

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Peter Braun (2speak@web.de)
09.03.2005
Sehr geehrte Damen und Herren, vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Ich möchte in diesem Frühjahr für mich und meine Familie (Frau und 3 Kinder 8,12 und 14 Jahre)für unser kleines Sportboot auf der Weser und im Sommer in Holland auf den Kanälen, Schwimmwesten kaufen. Ich habe beim Unterricht für den Bootsführerschein gehört das die Schwimmwesten auch im Binnenland mindestens 100 Newton Auftrieb haben sollen (bis jetzt haben wir nur Westen für Wasserski), Auf der Messe in Düsseldorf war das Angebot so Unübersichtlich das wir keine Westen gekauft haben.Eigentlich wollten wir nur Feststoffwesten kaufen, jetzt hat mir ein Bekannter gesagt das solche Westen nicht ohnmachtsicher sind. In vielen Prospekten und Katalogen steht aber bei solchen Westen ohnmachtsicher , oder weiche Auftriebskörper mit Drehfunktion oder so ähnlich. Bei anderen Herstellern wird das aber bei Feststoffwesten nicht extra erwähnt. Dies scheint sehr wichtig zu sein und vielleicht können Sie mir da weiterhelfen. Vielen Dank schon einmal P. Braun

Wir wir festgestellt haben, haben Sie sich auch schon direkt an unsere Mitgliedsunternehmen gewandt - die Spezialisten für Rettungswesten. Deshalb hier eine ähnliche Auskunft: Der Begriff "ohnmachtssicher" ist mittlerweile durch die Formulierung präzisiert: Die Weste dreht in eine stabile Rückenlage. Generell gilt hier: Je größer das Aufstriebsvolumen, desto einfacher ist das möglich. Dabei gibt es Umstände, die hinderlich sein, das Tragen von Kleidung in der sich Lufteinschlüsse befinden beispielsweise oder auch eine Körperhaltung, in der Arme und Beine ausgestreckt sind. Deshalb werden die von Ihnen genannten 100-N-Rettungswesten fürs Drehen eher als unterdimensioniert angesehen. Selbstverständlich halten auch wir 100-N-Westen für die fallweise Verwendung auf Binnengewässern für angebracht. Sie sind preiswert, robust und halten warm. Nachteil: Sie drehen nicht so gut in die Rückenlage wie großvolumige 275-N-Westen.
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pfeil wilhelm (pfeil-strijela@tonline.de)
08.02.2005
Meine automatik-rettungswesten sind über 10 jahre alt und ca. seit 4 jahren nicht gewartet. Bis dahin wurden sie von einer autorisierten firma gewartet. Kann ich sie weiter verwenden, wenn sie jetzt wieder gewartet werden. Sie waren, GsD, noch nie im Wasser. Muß ich sie durch neue ersetzen?

Rettungswesten können auch über 10 Jahre Lebensalter hinaus verwendet werden. Qualitativ hochwertige Produkte haben eine Lebensdauer von bis zu 15 Jahren. Doch unbedingt beachtet werden muss dabei, dass die Rettungswesten vom 10. bis zum 15. Lebensjahr jährlich gewartet werden. In Ihrem Fall ist es notwendig, die Rettungsweste direkt an den Hersteller zur Wartung einzusenden.
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A. Borkowski (Andreas.Borkowski@web.de)
03.11.2004
Sehr geehrte Damen und Herren, ist es Ihrer Ansicht nach "übertrieben" vorsichtig, selbst auf den Kanälen im Ruhrgebiet auf einem Motorboot Rettungswesten zu tragen? MfG A. Borkowski

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